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Sc h w e r p u n k t Lo g i St i k i m m o b i Li e n 35 materialfluss 1-2 2024 www materialfluss de Das Lagerpersonal eines Logistikunternehmens das seinen Firmensitz in Bayern hat belud im März 2023 einen Lkw mit hochwertiger Unterhaltungselektronik Dies passierte an einem Freitag denn die Ladung musste am Montagmorgen bis 10 00 Uhr beim Empfänger in Hamburg eintreffen um den vereinbarten Fixtermin einzuhalten Als der Lkw-Fahrer am Sonntag gegen 22 00 Uhr den Transport antreten wollte stellte er fest dass die Ladefläche leer war Der Fahrer informierte sofort die örtliche Polizeidienststelle die zum Schadensort ausrückte um den Fall aufzunehmen Am Montag meldete der Logistikdienstleister den Schadensfall seinem Kunden aus der Unterhaltungselektronikbranche Dieser hielt den Logistikdienstleister umgehend für den entstandenen Warenschaden in Höhe von 500 000 Euro haftbar Hohes Haftungsrisiko In weiterer Folge regulierte der Logistikdienstleister den vollen Schadensbetrag denn er haftete für den Claim aufgrund des bestehenden Logistikvertrages gegenüber dem geschädigten Handelskunden in entsprechender Höhe Der Kunde des Logistikers meldete den Schadensfall seinem Transportversicherer der regulierte und leitete anschließend den Regress gegenüber dem Logistikdienstleister ein der den Claim zunächst einmal zahlte da er dem Grunde und der Höhe nach unstreitig gewesen ist Der Logistikdienstleister meldete den Schaden umgehend nach Eintritt seinem Verkehrshaftungsversicherer der jedoch eine Regulierung wegen einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Schadensfalls verweigerte Der Vorwurf des Verkehrshaftungsversicherers war der dass der Logistikdienstleister den Lkw vorlud ohne geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen um einen Diebstahl am Lagerstandort zu vermeiden Unbeaufsichtigte Standfläche Der vorstehende Fall zeigt wie wichtig es ist dass der Logistikdienstleister keine beladenen Fahrzeuge am Lagerstandort zurücklässt wenn die Sicherheit für Fahrzeug und Ladung nicht gewährleistet ist Denn tritt ein Schadensfall ein besteht aus Sicht des verantwortlichen Logistikdienstleisters das Risiko dass er im schlimmsten Fall noch nicht einmal eine Erstattung von seinem Versicherer erhält wenn dieser die Deckung erfolgreich ablehnen kann da vereinbarte Spielregeln vor Eintritt des Schadensfalls verletzt wurden Die Schadensfallanalyse des Logistikdienstleisters hatte ergeben dass der Diebstahl verhinderbar gewesen wäre Zunächst einmal wurde es den Tätern schon deshalb recht leicht gemacht weil kein Aluminium-Auflieger sondern ein mit einer Plane ausgestatteter Trailer verwendet wurde Da nutzte es dem Logistikdienstleister nichts dass die Hecktüren – wie mit dem Kunden vereinbart – nicht nur mit einer Plombe sondern auch mit einem massiven Schloss gesichert war Denn die vier Täter schnitten die Lkw-Plane großflächig auf um die Elektronikgeräte zu entwenden Den Tathergang konnte der Logistikdienstleister ziemlich genau nachvollziehen denn der Lkw parkte im Kamerabereich Die Ereignisse wurden zwar aufgezeichnet jedoch gab es keinen Alarm wenn sich Personen – außerhalb der Geschäftszeiten – im Kamerabereich aufhielten Außerdem profitierten die Täter von der Tatsache dass das Haupttor zum Firmengelände am Freitagabend nicht vom zuständigen Lagermitarbeiter verschlossen wurde Dies wurde vom verantwortlichen Lagermitarbeiter schlicht und ergreifend vergessen so die Aussage des Betreffenden Hundertprozentige Sicherheit ist unmöglich Tatsache ist dass Großschadensfälle nur in der Theorie in Gänze ausschließbar sind jedoch nicht in der Praxis Allerdings kann in der Realität die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittsrisikos auf ein unvermeidbares Minimum reduziert werden wenn der Bereich Standortsicherheit eine etablierte Funktion im Unternehmen ist Welche Voraussetzungen für eine höchstmögliche Standortsicherheit erforderlich sind kann immer nur anhand des jeweiligen Standorts beurteilt werden Dabei spielt der Lagerstandort selbst – aus Risikosicht – eine herausragende Rolle denn die Gefahrenlage ist in jedem Land unterschiedlich zum Beispiel was Schäden aufgrund von realisierten Erdbebenoder Überflutungsrisiken betrifft In vielen Fällen liegen die Ursachen für Großschadensfälle im Bereich des menschlichen Versagens weil bestehende Sicherheitseinrichtungen nicht genutzt wurden wie der obige Fall verdeutlicht Umso wichtiger sind regelmäßige Schulungen im Bereich Standortsicherheit insbesondere gegenüber neuen Logistikmitarbeitern Audits als lohnende Vorsorge Darüber hinaus sollte jedes Unternehmen aus Industrie Handel und Dienstleistung immer mal wieder seine Prozesse kritisch hinterfragen Erkenntnisse die das interne oder externe Auditteam gewinnt können positiv zu Veränderungen im Bereich Standortsicherheit beitragen Denn zum einen kennt das Auditteam die dokumentierten Sollabläufe Zum anderen helfen Eine einfache Lkw-Plane bietet nicht genug Schutz gegen Diebstahl Ein sicherer Stellplatz auf dem Werksgelände ist zusätzlich notwendig soll nicht der Versicherungsschutz im Schadensfall erlöschen Foto BlackMediaHouse stock adobe com